Öffentliche Planauflage – Änderung Zonenplan im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7/8 BauV, Parzelle 158, Rumendingen
Der Gemeinderat Rumendingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. Januar 2026 bis 25. Februar 2026, in der Gemeindeverwaltung Rumendingen, Dorfstrasse 3, 3472 Wynigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.rumendingen.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Rumendingen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Rumendingen, 19.01.2026
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Erläuterungsbericht (PDF, 224 kB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
| Änderung_Zonenplan_Parzelle_158 (PDF, 389 kB) | Download | 1 | Änderung_Zonenplan_Parzelle_158 |