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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung.

Als Präsident der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2021 - 2024 Paul Schmutz, Dorf 12, Rumendingen. Vizepräsident ist Niklaus Hebeisen, Dorf 5, Rumendingen.

Kontakt

Michelle Leu
michelle.leu@wynigen.ch

Ort

Karolinenheim
3472 Rumendingen

Kompetenzen

Die Versammlung wählt:
a) die Präsidentin oder den Präsidenten der Versammlung
b) die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Versammlung
c) das Rechnungsprüfungsorgan
d) die Mitglieder des Gemeinderates
e) die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates
f) die Mitglieder der ständigen Kommissionen, soweit in Anhang I vorgesehen


Die Versammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) die Annahme, Änderung und Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung
c) den Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Anlage der
ordentlichen Gemeindesteuern
d) die Rechnung
e) soweit Fr. 30'000.00 übersteigend:
  • neue Ausgaben
  • von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
  • Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
  • Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • Anlagen in Immobilien
  • finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen
  • Verzicht auf Einnahmen
  • Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
  • Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  • die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte.
f) bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
g) die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden.

Voraussetzungen

In der Gemeinde stimmberechtigt sind die Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

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