Gemeinderat Rumendingen
Der Gemeinderat besteht aus 5 Mitgliedern, die jeweils an der Gemeindeversammlung für 4 Jahre gewählt werden.
Der Gemeinderat führt die Gemeinde. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind. Er beschliesst insbesondere über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 30'000 und neue, wiederkehrende Ausgaben bis CHF 6'000. Für gebundene Ausgaben ist er unabhängig des Betrages abschliessend zuständig.
Der Gemeinderat kann in seinem Zuständigkeitsbereich einzelnen seiner Mitglieder, einem Gemeinderatsausschuss, einer von ihm eingesetzten Kommission oder dem Gemeindepersonal für bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche selbstständige Entscheidbefugnisse übertragen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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