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Lotto Meldepflicht

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von bewilligungsfreien Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Weitere Informationen sowie das Meldeformular finden Sie hier.