Änderung Organisationsreglement und Datenschutzreglement
Am 3. Dezember 2025 hat der Grosse Rat das revidierte Datenschutzgesetz angenommen. Dieses ist im zusammen mit dem neuen Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit am 1. September 2026 in Kraft getreten
Die grösste Neuerung betrifft über 1000 Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften im Kanton Bern: Künftig haben sie keine eigenen Aufsichtsstellen mehr, sondern fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB; bisher: DSA).
Das heisst für die Gemeinde Rumendingen, dass ab 1. September 2026 nicht mehr M'S'M Treuhand AG für den Datenschutz zuständig ist, sondern die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern.
Diese Änderung hat zur Folge, dass die Gemeindeordnung und das Datenschutzreglement angepasst werden musst. Der Gemeinderat hat die Änderungen an seiner Sitzung vom 16.09.2026 genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Änderungen von Erlassen der Gemeinde kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim zuständigen Regierungstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau, Beschwerde geführt werden.
Die geänderten Reglemente sind auf der Homepage der Gemeinde Wynigen in der Rubrik Neuigkeiten (Gemeinde/Neu) aufgeschaltet. Die jeweils geltenden Fassungen (d. h. die geänderten Fassungen ab Datum des Inkrafttretens) sind zudem in der Rubrik Verwaltung/Dienstleistungen/Reglemente aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Organisationsreglement Rumendingen vom 18.09.2000 mit Änderung vom 16.09.2026 (PDF, 448 kB) | Download | 0 | Organisationsreglement Rumendingen vom 18.09.2000 mit Änderung vom 16.09.2026 |
| Datenschutzreglement vom 13.12.2021, mit Änderung vom 16.09.2026 (PDF, 205 kB) | Download | 1 | Datenschutzreglement vom 13.12.2021, mit Änderung vom 16.09.2026 |