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Abmeldung / Wegzug (eUmzug)

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs entweder persönlich am Schalter oder via eUmzug erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Ab- und Anmeldung via eUmzug nur für Schweizer Bürger besteht. Ein Wegzug ins Ausland erfordert in jedem Fall eine persönliche Abmeldung am Schalter.

Falls Sie sich persönlich am Schalter abgemeldet haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden. Bei Verwendung des eUmzugs ist das persönliche Vorsprechen am Schalter der Einwohnerkontrolle nicht mehr notwendig.

Bei Zivilschutz- oder Militärdienstpflicht ist der Umzug zusätzlich folgenden Stellen zu melden:

  • Zivilschutz: Dienstbüchlein ist der Zivilschutzorganisation Region Kirchbergplus, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, einzureichen.
  • Militärdienst: Dienstbüchlein ist dem Sektionschef, Papiermühlestr. 17 v, 3000 Bern 22, einzureichen.