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Zusammenarbeit mit Wynigen

Rumendingen gehörte wohl seit Bestehen einer kirchlichen Organisation zu Kirchberg. Hoheitliche, wirtschaftliche und verkehrsmässige Gesichtspunkte brachten Rumendingen zur Orientierung nach Westen. So bestand mit der Gemeinde Kirchberg ein bürgerlicher und kirchlicher Gemeindeverband, dem neben anderen Nachbargemeinden von Kirchberg, eben auch Rumendingen angehörte und somit Bestandteil der Kirchgemeinde Kirchberg bildete.

Rumendinger wurden in der Kirche zu Kirchberg getauft, getraut und im nahen Friedhof beerdigt. Einzig die Unterweisung der Kinder erfolgte "von alters her" in Wynigen. Man sagt, der Grund liege darin: "Um das Jahr 1715 habe es in Wynigen einen Kirchenbrand gegeben. Die Feuerwehr von Rumendingen sei als erste auf dem Platz gewesen und durch ihr Eingreifen habe die Kirche gerettet werden können. Aus Dankbarkeit habe der dortige Kirchgemeinderat beschlossen, um den Kindern aus Rumendingen den weiten Weg nach Oesch, von dort nach Kirchberg, und wieder zurück in die Schule, zu ersparen, sollen sie das Privileg erhalten, die Unterweisung in Wynigen gratis besuchen zu dürfen."

Der Bau der Eisenbahn mit der Station Wynigen, die Änderung der Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, das Aufkommen von Vereinen und die Gründung der landwirtschaftlichen Genossenschaft Wynigen brachten immer engere Beziehungen der Bevölkerungen von Rumendingen nach Wynigen. In gleichem Masse nahmen aber die Beziehungen zu Kirchberg und bezüglich Oesch (Schule) ab. Stimmen wurden laut, es sei Unsinn, bezüglich Kirche zu Kirchberg und bezüglich Schule zu Oesch und Kirchberg zu gehören, sonst aber in sämtlichen Bereichen starke Beziehungen zur Gemeinde Wynigen und deren Organisationen und Einrichtungen zu pflegen. 

In der Versammlung der Einwohnergemeinde vom 26. Dezember 1950 wurde der Beschluss gefasst, sich vom bürgerlichen Teil des Kirchgemeindeverbands Kirchberg loszulösen und in der Versammlung der kirchliche stimmberechtigten Bürgern und Bürgerinnen vom 6. Februar 1951 folgte der Loslösungsbeschluss vom kirchlichen Kirchgemeindeverband.