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Neuvergabe Nachführungsmandat Geometer

8. Dezember 2021
Der Gemeinderat hat der bsb + Partner AG, Burgdorf, den Auftrag für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks der Gemeinde Rumendingen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 erteilt.

Die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung obliegt nach dem kantonalen Geoinformationsgesetz den Gemeinden. Die Gemeinden können diese Aufgabe mit einer eigenen Dienststelle Vermessung selbst erfüllen oder mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag einer Nachführungsgeometerin oder einem Nachführungsgeometer übertragen.

Die Gemeinde Rumendingen hat mit der Grunder Ingenieure AG im Jahr 2017 für die Vertragsperiode 2018 bis 2025 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Durch den Austritt des damals gewählten Nachführungsgeometers sowie dessen Stellvertreter ist der Nachführungsvertrag erloschen. Die Gemeinde Rumendingen musste deshalb erneut eine Ausschreibung zur Vergabe der Nachführung durchführen.

Die Nachführung der amtlichen Vermessung muss aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben unabhängig vom Umfang des Auftrages öffentlich ausgeschrieben werden. Die Eingabefrist lief bis am 20.09.2021. Aufgrund der Ausschreibung sind vier Bewerbungen für die Übernahme der Aufgabe als Nachführungsgeometer der Gemeinde Rumendingen für die Periode 01.01.2022 bis 31.12.2025 eingegangen.

Die Zuschlagskriterien wurden durch einen gemeindeinternen Ausschuss bewertet und die Ingenieurbüros haben ihre Offerten persönlich vorgestellt. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat den Auftrag für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 der bsb + Partner AG, Burgdorf, erteilt.